Unterlagen zur BioWärme Bayern-Antragstellung (Biomasseheizwerke ab 60 kW in Kombination mit Abwärme/solarer Wärme/Umweltwärme)

Achtung:
Bitte beachten Sie, dass das Antragsprozedere für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, Inkrafttreten 01.01.2024) vorsieht, dass bei Antragstellung bestätigt werden muss, dass ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen wurde. Sofern für das Projekt bereits ein Antrag nach aktueller BEG gestellt wurde, bevor ein vollständiger schriftlicher Antrag für das Förderprogramm BioWärme Bayern am TFZ eingegangen ist, führt dies zu einem Förderausschluss für das Programm BioWärme Bayern!

Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (Videokonferenz) erforderlich. Für eine effiziente Projektbesprechung sind erste Unterlagen zum Projekt notwendig. Bitte füllen Sie bereits die Anlage E (Energiebedarfskalkulation) vollständig aus (hierfür ist ein Energieberater oder sachkundiger Fachunternehmer notwendig). Erforderlich sind ebenfalls eine Projektbeschreibung und ein Lageplan. Für die Terminfindung senden Sie bitte eine Mail mit den Unterlagen an foerderung@tfz.bayern.de oder kontaktieren Sie uns per Telefon: 09421-300-210.

Nur erforderlich, wenn zugehöriges Wärmenetz beantragt wird: