Unterlagen zur BioWärme Bayern-Antragstellung (Biomasseheizwerke ab 60 kW in Kombination mit Abwärme/solarer Wärme/Umweltwärme)

Achtung:
Die Förderrichtlinie BioWärme Bayern läuft turnusmäßig und aufgrund der zeitlichen Befristung der EU-rechtlichen Fördergrundlage zum 31.12.2026 aus.
Das Förderprogramm soll im Jahr 2027 fortgesetzt werden, eine Nachfolge-Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Vorbereitung.

Vor diesem Hintergrund können Zuwendungsanträge für Projekte nur noch bis zum 1. August 2026 eingereicht werden. Voraussetzung für die Einreichung von Anträgen ist es, dass zum Projekt bereits eine Projektbesprechung durchgeführt wurde und die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Diese Zuwendungsanträge werden dann nach der Reihenfolge ihres Eingangs und nach der Mittelverfügbarkeit bewilligt.

Zuwendungsanträge für Projekte, die eine Kumulierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit BioWärme Bayern vorsehen, können aufgrund des deutlich längeren zeitlichen Vorlaufs ab sofort nicht mehr eingereicht werden.

Projektbesprechungen beim TFZ werden ab sofort auf eine Antragstellung in der neuen Förderperiode ab 2027 ausgerichtet sein.

Nur erforderlich, wenn zugehöriges Wärmenetz beantragt wird: