Förderung von Pyrolyse-Demonstrationsanlagen (Förderprogramm DemoPyro ab 01.09.2023)

Holzkohle und Pulver Aktivkohle auf weißem Hintergrund

In Pflanzenkohle lässt sich Kohlenstoff langfristig speichern
Bild: PantherMedia / ronnarong (YAYMicro)

Die neue Förderrichtlinie DemoPyro vom 02.08.2023 ist nunmehr veröffentlicht.
Förderanträge können ab 01.09.2023 beim TFZ eingereicht werden.

Mit dem neuen Förderprogramm DemoPyro wird die Errichtung von Pyrolyse-Demonstrationsanlagen zur Herstellung von Pflanzenkohlen gefördert. Mit diesen Anlagen werden Pflanzenkohlen hergestellt, um Kohlenstoff langfristig zu speichern. Damit kann die Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz erbringen. Mit den geförderten Projekten sollen Erkenntnisse zu den Stoffströmen von Nachwachsenden Rohstoffen zur Pflanzenkohleerzeugung sowie dem Marktumfeld erlangt werden. Zudem sollen mit den geförderten Demonstrationsanlagen Impulse zur Stimulation von regionalen Kohlenstoffspeicherprojekten gegeben werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen
  • Personengesellschaften
  • Kirchliche Einrichtungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts der mittelbaren Landes- und Bundesverwaltung mit eigener Rechtsträgerschaft (insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Kammern)

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Hersteller von Anlagen oder Anlagenkomponenten für Pyrolyseanlagen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten und Beihilfeempfänger, die in der Vergangenheit einer Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben
  • Einrichtungen Bayerns und des Bundes
  • Projekte, die über Leasing, Raten- und Mietkauf finanziert werden

Fördergegenstand

Gefördert werden Investitionen in neue, umweltschonende Pyrolyseanlagen zur Erzeugung von Pflanzenkohlen, welche die Qualitätskriterien des European Biochar Certificate (EBC) erfüllen und stofflich genutzt werden. Je Antragsteller kann nur ein Antrag gestellt werden.

Die Förderung sieht vor das maximal 2 Pyrolyseanlagen je folgender Anlageklassen gefördert werden können:

  • Anlageklasse I: < 250 kW
  • Anlageklasse II: 250 kW bis 1 MW
  • Anlageklasse III: > 1 MW

Hinweise zur Antragstellung

  • Ablauf der Antragstellung
    • Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung verpflichtend durchzuführen. Teilnehmer sind Antragsteller, ein Vertreter des Förderzentrum Biomasse am TFZ und ein Vertreter der Stelle zur fachlichen Begutachtung des Vorhabens.
    • Die ersten Projektbesprechungen sind für 13.09.2023 geplant Je Anlagenklasse werden zunächst 2 Termine für Projektbesprechungen vergeben. Die Vergabe der Termine erfolgt nach dem Windhundverfahren, also dem Zeitpunkt des Eingangs der Interessensbekundung. Für eine Interessensbekundung ist zwingend das Antragsformular, eine Projektbeschreibung (z. B. Ausgangsstoffe, Anlagentyp, Stoffströme) und eine Datenerhebung zur Wirtschaftlichkeit möglichst vollständig ausgefüllt ausschließlich per Mail an foerderung@tfz.bayern.de einzureichen. Die notwendigen Formulare werden ab 01.09.2023 zum Download zur Verfügung gestellt.
    • Erst nach der Projektbesprechung können Anträge eingereicht werden. Nur vollständige Anträge können angenommen werden. Vollständige Anträge sind spätestens 6 Wochen nach der Projektbesprechung ausschließlich per Mail an foerderung@tfz.bayern.de einzureichen. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden nach Eingangsdatum des vollständigen Antrages vergeben (Windhundverfahren).
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag)
  • Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden
  • Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Der Fördersatz beträgt höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 € je Maßnahme.

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Die gesamte Pflanzenkohleproduktion muss nach den Qualitätskriterien des EBC zertifiziert sein.
  • Mindestens 2 Referenzanlagen (in Deutschland bzw. Europa) des beantragten Anlagentyps müssen seit mindestens einem halben Jahr im Regelbetrieb gelaufen sein.
  • Es dürfen ausschließlich naturbelassene, chemisch unbehandelte Biomassen als Ausgangsstoffe für das Pyrolyseverfahren eingesetzt werden.
  • Die geförderte Anlage muss innerhalb Bayerns errichtet werden und ist für mindestens 7 Jahre zweckentsprechend zu betreiben.
  • Für die erzeugte Pflanzenkohle und ggf. anfallende Wärme und Strom ist ein plausibles Vermarktungskonzept vorzulegen. Sofern die Vermarktung von CO2-Senken-Zertifikaten über eine anerkannte Handelsplattform geplant ist, muss hierzu bei Antragstellung ein tragfähiges Konzept vorgelegt werden.