Bundes-Förderung für CO2-Einsparung bei Strom, Brenn- und Kraftstoffen

TFZ-Infoangebot zu alternativen Brennstoffen und Kraftstoffen

Am 1. November 2020 tritt die „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A – Landwirtschaftliche Erzeugung, Wissenstransfer“ in Kraft. Die Bundesregierung bietet den Betrieben aus Landwirtschaft und Gartenbau finanzielle Unterstützung an, wenn sie Maßnahmen ergreifen, Treibhausgasemissionen zu senken, die durch den Verbrauch von Strom, Brenn- und Kraftstoffen verursacht werden. Das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing (TFZ), hält vielfältige Informationen bereit, damit betriebsspezifisch die richtigen Investitionsentscheidungen getroffen werden können. Details zur Förderung sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter www.ble.de zu finden.

Landwirte und Gärtner, die beabsichtigen, ihre Heizölheizung oder ihren Dieselschlepper gegen eine umweltfreundlichere Alternative auszutauschen, können Unterstützung vom Bund erhalten. Welche Systeme zum Heizen mit Scheitholz, Hackschnitzeln und Pellets es gibt, welche Maschinen elektrisch, mit Methan oder Rapsölkraftstoff funktionieren, worin die Vor- und Nachteile liegen und ob die geplante Investition auch zum Betrieb passt, dazu informiert das Technologie- und Förderzentrum. Aktuelles Wissen aus praxisnaher Forschung steht im Internet unter www.tfz.bayern.de bereit. Das Informationsangebot ist sowohl für Energieberater als auch für interessierte Landwirte und Gärtner zugeschnitten. Das Beratungsnetzwerk LandSchafftEnergie am TFZ (https://www.landschafftenergie.bayern) steht auch telefonisch und per E-Mail für Fragen zur Verfügung.

Besucher in der Ausstellung mit Biomasseheizungen.

TFZ und LandSchafftEnergie beraten zu alternativen Brennstoffen und Kraftstoffen - im Bild ist die hauseigene Ausstellung Biomasseheizungen zu sehen.