Förderung von Biogasaufbereitungsanlagen und Biogas- bzw. Biomethanleitungen (Förderprogramm BioMeth Bayern)

Biogasanlage, Technikhaus, eine Teerstraße im Vordergrund

(Bild: Wolfgang Seemann / LfL)

Mit dem Förderprogramm BioMeth Bayern wird die Errichtung von neuen, umweltfreundlichen Biogasaufbereitungsanlagen und auch von Biogas- bzw. Biomethanleitungen gefördert. Mit diesen Anlagen kann Biomethan für die Verwendung als Kraftstoff, für die Einspeisung in das Erdgasnetz oder auch für die Nutzung zur Wärmeerzeugung bereitgestellt werden.

Antragstopp seit 2. August 2026. Bitte beachten Sie, dass keine Förderanträge mehr eingereicht werden können.

Hinweise (mit Wirkung vom 07.07.2026):

Die Förderrichtlinie BioMeth Bayern läuft turnusmäßig und aufgrund der zeitlichen Befristung der EU-rechtlichen Fördergrundlage zum 31.12.2026 aus.
Es ist beabsichtigt, das Förderprogramm in angepasster Form fortzusetzen.
Vor diesem Hintergrund können Zuwendungsanträge für Projekte nur noch bis zum 1. August 2026 eingereicht werden. Voraussetzung für die Einreichung von Anträgen ist es, dass zum Projekt bereits eine Projektbesprechung durchgeführt wurde und die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Diese Zuwendungsanträge werden dann nach fachlicher Priorisierung und der Reihenfolge ihres Eingangs sowie nach der Mittelverfügbarkeit bewilligt.
Projektbesprechungen beim TFZ werden ab sofort auf eine neue Förderperiode ausgerichtet sein. Neue Termine für Projektbesprechungen werden rechtzeitig vor dem Start einer neuen Förderperiode wieder angeboten.

Ergänzend wird auf das neue Bundesförderprogramm ‚Biogas aus Wirtschaftsdüngern‘ hingewiesen: