Abwicklung des Förderprogramms durch TFZ
Neues Förderprogramm zur energetischen Nutzung von Biomasse

Straubing, 21.06.13: Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Startschuss zur Förderung von Projekten mit Demonstrationscharakter (Förderprogramm BioSol), bei denen Biomasse als Energieträger zum Einsatz kommt, gegeben.
Eine Förderung können Privatpersonen und Unternehmen sowie Personengesellschaften, die die Investition tätigen, beantragen.
Mit dem neuen Programm soll der Klimaschutz weiter vorangetrieben und die Versorgungssicherheit auf eine breitere Basis gestellt werden. Die Förderung der sinnvollen Nutzung von Biomasse soll zur Erprobung neuer Technologien und Konzepte beitragen sowie eine Vorbildwirkung für Nachfolgeprojekte haben.

Gefördert werden können Neuinvestitionen zur Aufbereitung und Verwertung von Biomasse sowie Anlagen aller Art zur Gewinnung und Verwertung von Wärme, Kälte und Strom aus Biomasse in fester, flüssiger und gasförmiger Form, soweit diese dem Umweltschutz zugerechnet werden können.
Als spezielle Fördermaßnahmen sind in dem Förderprogramm BioSol mobile Wärmespeicher, kleine Holzvergasungsanlagen bis zu einer Leistung von 250 kWel, Rohbiogasleitungen (für Anlagen nach EEG 2009 d.h. Inbetriebnahme vor 2012) sowie Biomasseheizwerke, die Wärme aus Stroh, strohähnlichen Biomassen oder sonstigen Reststoffen aus der landwirtschaftlichen Produktion gewinnen, zu nennen.

Die Beihilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt höchstens 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kann der Fördersatz bis zu 40 % betragen. Für Holzvergasungsanlagen ist der Fördersatz einheitlich auf höchstens 30 % begrenzt. Der Zuschuss ist bei allen Projekten an anspruchsvolle technische Voraussetzungen und die Einhaltung von spezifischen Förderauflagen geknüpft.
Die Förderobergrenze beträgt 200.000 € pro Projekt, davon abweichend beträgt die Höchstförderung bei den speziellen Biomasseheizwerken 400.000 €.

Für die Abwicklung des Förderprogramms ist das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) in Straubing (Tel. 09421/300214) zuständig.