Unterlagen zur BioMeth Bayern-Antragstellung - Biogas- und Biomethanleitungen

Update (22.04.2024):
Die Antragsstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung erforderlich.

Hinweise zur Antragsstellung

  • Die Antragstellung ist ab 22. April 2024 beim TFZ möglich. Das Fördervolumen ist auf voraussichtlich 10 Mio. € begrenzt, so dass nur eine begrenzte Anzahl an Anträgen bewilligt werden kann. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach dem Windhundverfahren. Für eine geordnete Antragstellung und um möglichst wenig unnötige Vorbereitungszeit für die Erarbeitung Ihrer Antragsunterlagen zu verwenden, gilt folgendes Antragsverfahren:
  • Vor Antragstellung ist eine Projektbesprechung (erfolgt als Videokonferenz) zwingend erforderlich!
    Termine für eine Projektbesprechung werden ab dem 22. April 2024 vergeben. Die Terminvergabe erfolgt nach dem Windhundverfahren. Termine werden nur vergeben, wenn die folgenden Unterlagen zwingend vorab per Mail an foerderung@tfz.bayern.de gesendet wurden:
    • Ausgefülltes (noch nicht unterschriebenes) Antragsformular im Entwurf In der Projektbeschreibung im Antragsformular ist detailliert darzustellen, wie das erzeugte bzw. transportierte Gas verwendet werden soll (z.B. Ausschlusskriterien EEG, KWKG beachten!).
    • Anlage Kostenplan, wobei für die Projektbesprechung Schätzwerte ausreichend sind
    • Detaillierter Lageplan in digitaler Form
  • Nach erfolgreicher Projektbesprechung kann der vollständige Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden (per Mail foerderung@tfz.bayern.de). Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge, in der vollständige Anträge eingereicht werden.
  • Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung nicht begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z. B. Bestellung, Kaufvertrag).
  • Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
  • Die Förderung der Biogas- und Biomethanleitung als De-minimis-Beihilfe, Verordnung (EU) Nr. 2023/2831.