Erneuerbare Kraftstoffe in der Landwirtschaft – welchen Rahmen setzt das Beihilferecht?
von Bayerische Vertretung in Brüssel

Unter dem Thema: „Klimaschutz tanken in der Land- und Forstwirtschaft – welchen Rahmen setzt das Beihilferecht?“ fand am 29.09.2021 eine Online-Veranstaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, des Technologie- und Förderzentrums im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing und der Bayerischen Vertretung in Brüssel statt. Die Bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, MdL, betonte dass gerade erneuerbare Kraftstoffe ein großartiges und schnell realisierbares Mittel seien, um möglichst rasch klimaschädliche Emissionen zu reduzieren. Jedoch verhinderten die bisherigen Beihilferegeln die Stärkung des Absatzes von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft.

Dr. Edgar Remmele vom Technologie- und Förderzentrum für Nachwachsende Rohstoffe skizzierte den technischen und rechtlichen Rahmen und stellte dar, dass die Technik zur Verfügung stehe, es nur den rechtlichen Rahmen benötige, um klimafreundlichen, nachhaltigen Kraftstoffen den Einzug in die Landwirtschaft zu ermöglichen. Landwirte und die Landtechnikindustrie warteten auf ein deutliches Bekenntnis seitens der Politik. Peer Ritter von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission erläuterte, dass sich das neue Beihilferecht an den bestehenden Richtlinien orientiere und die konkrete Umsetzung in der Hand von Deutschland liege.

Die Europaabgeordneten Marlene Mortler (EVP) und Martin Häusling (Grüne/EFA), Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses, waren sich einig, dass der Import von Palmöl gestoppt werden müsse. Sie forderten stattdessen, regionales Pflanzenöl in der Landwirtschaft zu verwenden. Die Chancen, die sich hierbei auftäten, gelte es zu ergreifen sowie Verantwortung und Vorbildfunktion zu übernehmen. Pflanzenölkraftstoffe stünden für regionale Kreisläufe und lieferten heimisches Eiweiß als Koppelprodukt.

Herwig Ranner von der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission betonte, dass die Obergrenze für Biokraftstoffe im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) von maximal 7% sinnvoll sei, damit nicht zu viel Fläche für den Anbau von Ölpflanzen genutzt werde und die Lebensmittelversorgung gesichert bleibe. Stephan Arens von der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. stellte heraus, dass Biokraftstoffe ein wichtiger Absatzmarkt für die Landwirtschaft seien und den Landwirten eine reale Chance böten, CO2 aktiv einzusparen. Es müsse den Landwirten jedoch im Rahmen der Novellierung der Beihilferichtlinie Planungssicherheit durch eine lange Laufzeit gewährt werden. Er betonte, dass Elektrofahrzeuge zwar auf dem Hof einsetzbar seien, jedoch im mittleren und hohen Leistungsbereich hochverdichtete Kraftstoffe erforderlich seien.

Screenshot mit Personen, die in ihren Büros sitzen

Tauschten sich zur Rolle der Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft aus - die Teilnehmer der Online-Veranstaltung "Klimaschutz tanken in der Land- und Forstwirtschaft – welchen Rahmen setzt das Beihilferecht?"
Dazu eingeladen hatte die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union, Barbara Schretter, Leiterin (oben, Mitte), sowie die Bayerische Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Michaela Kaniber, die ihre Botschaften per Video übermittelte. Dr. Edgar Remmele, Abteilungsleiter Erneuerbare Kraftstoffe und Materialien am TFZ, führte in die Thematik ein. Florian Schrei, Moderator, führte charmant durch die Diskussion.

Unten: Das TFZ produzierte für die Veranstaltung einen Einspieler, um die Teilnehmer zu Biokraftstoffen zu informieren.

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