Allgemeingültige Qualitätsrichtlinien für Holzhackgut

Im Gegensatz zu Pellets gibt es noch keine allgemeingültigen Qualitätsrichtlinien für Holzhackgut. In kleinen und mittleren Anlagen kommen in der Regel nur naturbelassene, unbehandelte Hölzer zum Einsatz, deren Wassergehalt maximal 35% betragen darf. Der Einsatz von behandeltem oder belastetem Altholz unterliegt speziellen gesetzlichen und technischen Anforderungen.

Die von Brennstoffhändlern oder Forstbetrieben benötigten Qualitäten sollten entsprechend den technischen Anforderungen der Anlage (maximaler Wassergehalt, Stückgröße, Freiheit von Störstoffen) deshalb festgelegt werden und die geforderten Qualitäten unbedingt, wie in nachfolgender Tabelle dargestellt, überprüft werden.
Gute Qualität Schlechte Qualität
> niedrigWassergehalt> hoch
> niedrigGrünanteil> hoch
> gerade SchnittkantenForm> ausgefranste Form
> niedrigFeinanteil> hoch

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