Nutzung von Rapspresskuchen

Rapspresskuchen in einer Nahaufnahme
Seit Anfang der 90er Jahre wird Rapspresskuchen erfolgreich in der Tierfütterung eingesetzt. Andere Einsatzmöglichkeiten bestehen in der Vergärung (Biogasanlagen), in der Kompostierung oder Düngung sowie bedingt in der Verbrennung (kein zugelassener Regelbrennstoff im Sinne der 1. BImSchV).

Tierfütterung

Rapspresskuchen ist genau wie Rapsextraktionsschrot ein eiweißreiches Futtermittel, allerdings bei wesentlich höherem Fettgehalt, weshalb Rapspresskuchen und Rapsextraktionsschrot in der Fütterung auch zwei völlig verschiedene Futtermittel sind. Während bei Rapsextraktionsschrot in erster Linie der Protein- und Energiegehalt die Einsatzmenge bestimmen, wird diese bei Rapspresskuchen durch den Fettgehalt begrenzt.
Raps enthält jedoch auch Senfölverbindungen, auch als Glucosinolate bezeichnet, die zu einer verminderten Futteraufnahme und ggf. zu gesundheitlichen Störungen führen können. Die Verbreitung der glucosinolatarmen sogenannten 00-Rapssorten ermöglicht heute höhere Anteile an Rapspresskuchen in der Fütterung als noch vor wenigen Jahrzehnten. Da Wiederkäuer wie Rinder weniger empfindlich auf Glucosinolate im Futter reagieren als z. B. Schweine und Geflügel, geht der Großteil des Rapspresskuchens in die Rinderfütterung.

Lagerfähigkeit

Die Lagerfähigkeit von Rapspresskuchen pelletiert oder unpelletiert ist mit der von Sojaextraktionsschrot gleichzusetzen. Das befürchtete Ranzigwerden des fettreichen Kuchens kann in der Praxis nicht beobachtet werden. Bei der losen Lagerung von Rapspresskuchen (Fettgehalt ca. 18 %) in einer Scheune zeigt sich kein nennenswerter Anstieg im Pilz- bzw. Gesamtkeimbesatz, weder in der kalten noch in der warmen Jahreszeit. Auch andere Lagerungsarten (z. B. Big Bags, Scheune mit Holzboden, Fahrsilo mit Betonboden, Trevirasäcke) lassen keine Probleme mit der Lagerstabilität erkennen. Geachtet werden muss auf eine trockene Lagerung des Presskuchens. Bei unmittelbarem Kontakt mit Feuchtigkeit kommt es zum Verklumpen und zur Schimmelbildung.

Vergärung in Biogasanlagen

Der Einsatz von Rapspresskuchen in Biogasanlagen ist nach EEG 2012 grundsätzlich zulässig, jedoch wird für den Anteil des eingesetzten Rapspresskuchens lediglich die Grundvergütung gewährt. Da Rapspresskuchen kein Substrat nach EEG 2012 § 27 Absatz 2 Einsatzstoffvergütungsklasse I darstellt, kann eine zusätzliche (erhöhte) Vergütung für Rapspresskuchen als Substrat in Biogasanlagen nicht gewährt werden.